Verschiedenes

K L E I D U N G   /   P E R S Ö N L I C H E   S A C H E N 

Die Kinder sollen der Witterung und Jahreszeit entsprechende bequeme Kleider tragen. Die Gruppen gehen bei jeder Witterung ins Freie.


K R A N K H E I T 

Bei Krankheit oder Unfall kann die Kindertagesstätte nicht besucht werden. Bei plötzlicher Erkrankung oder Unfall ist das betroffene Kind möglichst rasch abzuholen. Bei einem Notfall ist die Kindertagesstätte berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Behandlung zu geben. Im Notfall wird Herr Dr. med. C. Peters kontaktiert. Der Entscheid liegt im Ermessen der Gruppenleiterin.


V E R S I C H E R U N G 

Die Eltern sind verpflichtet, für ihr Kind eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.


H Y G I E N E   U N D   S I C H E R H E I T 

Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebens-mittelinspektorat überprüft.

Für die Sicherheit der Kinder werden entsprechende Massnahmen, wie Sicherheitsschlösser; geschützte Steckdosen; Feuerlöscher usw. getroffen


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